Bild z.Z. nicht verfügbar (ersatzweise siehe obiges 
			Bild)
			
			Durch Kriegswirren stark zerstörtes 
			Dienstgebäude in der Invalidenstr. 44, Sitz der ehemaligen 
			Geologischen Landesanstalt, aus dem Jahre 1948 (aus:
			Hetzer 1969: Abb. 3)
			
			 Als Präsident dieser Anstalt wurde ein leitender Mitarbeiter des 
			ehemaligen Reichsamtes, Prof. O.
			Barsch, eingesetzt. Er 
			mußte mit einer komplizierten Situation fertig werden und hatte die 
			geforderten geologischen Aufgaben mit unzureichenden Mitteln zu 
			bewältigen. Dazu kam das Bestreben, unter den Aspekten des 
			beginnenden Kalten Krieges die noch vorhandenen Bestände gegenüber 
			den auch in den westlichen Besatzungszonen im Entstehen 
			begriffenen geologischen Einrichtungen zu schützen. So wurde der 
			Versuch des britischen Majors 
			Gunther verhindert, Unterlagen über die Erdöl-Erkundung zu 
			beschaffen. 
			Prof.
			Barsch verstarb im Oktober 1946 und wurde durch Prof. Dr. 
			Erich Lange ersetzt, 
			wohl mehr wegen seines Lebensweges als seiner wissenschaftlichen 
			Verdienste. Er stammte nach seinen eigenen Angaben aus einem 
			Elternhaus überzeugter Sozialisten, arbeitete vor dem ersten 
			Weltkrieg als Geologe in Afrika, geriet dann in Internierung und 
			war in den zwanziger Jahren als Sachverständiger für mineralische 
			Rohstoffe in der Handelsvertretung der UdSSR in Berlin tätig 
			gewesen. Während dieser Zeit arbeitete er auch als Geologe bei der 
			Entwicklung der Braunkohlenförderung im Moskauer Becken und 
			anschließend wieder in einer sowjetischen Handelsgesellschaft.
			Später war er 
			zeitweise im Reichsamt für Bodenforschung tätig und fand dann auf 
			der Grundlage seiner vor dem ersten Weltkrieg in Afrika gesammelten 
			Erfahrungen eine Beschäftigung im Reichskolonialbund. In dieser 
			Eigenschaft befand er sich 1945 an der Bergakademie Freiberg. Dort 
			setzte er sich nach der Wiedereröffnung aktiv für die Säuberung des 
			Lehrkörpers von Kräften des Nationalsozialismus ein, arbeitete in 
			dem 1945 gebildeten sowjetischen wissenschaftlich-technischen Büro 
			"Kohle" und wurde im Januar 1946 durch den Bevollmächtigten für 
			Brennstoffindustrie und Energie der SMAD, General
			Kurmazev, zum Professor für Brennstoffgeologie an der 
			Bergakademie Freiberg ernannt.
			Mit seinem Einsatz 
			als Präsident der Landesanstalt wurde für eine den damaligen 
			Verhältnissen entsprechende klare politische Linie an der Spitze 
			dieses Organs gesorgt.
			Auch die Stellung 
			der Geologie bei der Überwindung der Kriegsfolgen und dem Neuaufbau 
			der Wirtschaft wurde bald bestimmt. Am 27.04.48 unterzeichnete der 
			Vorsitzende der damaligen Deutschen Wirtschaftskommission, Heinrich
			Rau, das Statut der 
			Geologischen Landesanstalt in der sowjetischen Besatzungszone (veröffentlicht 
			im Zentralen Verordnungsblatt ZVO, Teil B, 1948, S. 171). In Absatz 
			I des Statutes heißt es:
			"-  Durch Beschluß der Landtage aller Länder sind alle Bodenschätze 
			der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zum Volkseigentum 
			erklärt worden.
			 -  Die Geologische Landesanstalt hat die Aufgabe, das Gebiet der 
			sowjetischen Besatzungszone nach geologischen, geophysikalischen, 
			bergmännischen und anderen Methoden mit dem Ziel zu erforschen, die 
			für die Weiterentwicklung von Industrie und Landwirtschaft des neuen 
			demokratischen Deutschlands benötigten Unterlagen zu liefern."
			Es ist interessant, 
			daß der zweite Anstrich fast wortwörtlich mit dem entsprechenden 
			Passus in §3 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle 
			für Bodenforschung vom 10.03.39 (Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1939, 
			Teil I) übereinstimmt, nur daß es dort "Deutschland" statt "sowjetische 
			Besatzungszone" heißt und natürlich von einem neuen demokratischen 
			Deutschland nicht die Rede war.
			Weiter war die GLA, 
			wie sie damals kurz genannt wurde, verpflichtet, "zu bestimmten 
			Terminen eine Nachweisung über die Vorräte an mineralischen 
			Rohstoffen..." vorzulegen.
			Damit war eine 
			grundsätzliche Linie für die staatliche Geologie vorgegeben, die bis 
			zum Ende der DDR Bestand haben sollte. Die geologische Forschung und 
			die Erkundung von Bodenschätzen waren voll eingebunden in das System 
			der zentralen staatlichen Planung und Leitung. Alle geologischen 
			Untersuchungen wurden zur Aufgabe des Staates erklärt, der ihre 
			Durchführung durch entsprechende staatliche Organe und volkseigene 
			Betriebe zu organisieren hatte.
			Die Geologische 
			Landesanstalt genügte bald nicht mehr diesen Anforderungen. Im 
			Oktober 1950 befaßte sich die Regierung der DDR mit der Situation 
			in der Geologie und beschloß am 19.10.50 Maßnahmen zur 
			Reorganisation der geologischen Arbeiten in der DDR. Dieser Begriff 
			der "Reorganisation" sollte die Geologie in der DDR noch über lange 
			Jahre begleiten, immer dann, wenn die erwünschten Ergebnisse 
			ausblieben, wurden Wege zur Erhöhung der Effektivität in veränderten 
			Organisationsformen gesucht.
			Zurückschauend läßt 
			sich einschätzen, daß die zahlreichen Strukturveränderungen nicht zu 
			den erwarteten Effektivitätserhöhungen führten. Das Erfordernis 
			einer systematischen wissenschaftlichen Arbeit wurde damit nicht 
			unterstützt, sondern behindert, da sich die auf einem bestimmten 
			Gebiet eingearbeiteten Wissenschaftler oft in eine völlig neue 
			Aufgabe hineingesetzt wiederfanden.
			Wesentlicher Inhalt 
			des Beschlusses vom Oktober 1950 war es, "die zentrale staatliche 
			Leitung und Planung tiefer zu verankern und gleichzeitig eine 
			breitere Basis für die operative Durchführung geologischer Arbeiten 
			zu schaffen". Es wurde festgelegt, eine dem Ministerpräsidenten 
			unterstellte Geologische Kommission zu bilden und ihr als 
			ausführende Organe einen Geologischen Dienst, einen 
			Geophysikalischen Dienst (aus dem später der VEB Geophysik 
			hervorging) und eine Vereinigung volkseigener Bohrbetriebe 
			nachzuordnen. Im damaligen Ministerium für Planung der DDR war ein 
			Fachgebiet für Naturschätze und geologische Erkundungsarbeiten zu 
			schaffen.
			Die Umsetzung dieses 
			Beschlusses blieb auf halbem Wege stecken. Es erfolgte zwar die 
			Bildung der Staatlichen Geologischen Kommission, ihre Unterstellung 
			unter den Ministerpräsidenten oder später den Vorsitzenden des 
			Ministerrates der DDR machte deutlich, welche Bedeutung der 
			geologischen Arbeit beigemessen wurde, aber die bis dahin 
			bestehenden Außenstellen der Geologischen Landesanstalt in den 
			damaligen Ländern der DDR wurden nicht in den Geologischen Dienst 
			eingegliedert, sondern existierten weiter als Außenstellen dieser 
			Geologischen Kommission. Damit war die Vermengung von staatlicher 
			Leitung und operativer Durchführung der Arbeiten nicht abgeschafft, 
			sondern verstärkt, da bestimmte zentrale Aufgaben aus der Befugnis 
			dieser Außenstellen herausgelöst und direkt von der Zentrale in 
			Berlin angeleitet wurden. Der Bohrbetrieb war für die gesamte 
			Palette der Arbeiten von Bohrungen auf Erdöl-Erdgas bis zur 
			Kieslagerstättenuntersuchung zuständig.
			Auch an der Spitze 
			erfolgte eine Veränderung, Prof.
			Lange verlor mit der 
			Auflösung der Landesanstalt seinen Posten als Präsident und 
			übernahm die Leitung des Geologischen Dienstes, Leiter der neu 
			gebildeten Staatlichen Geologischen Kommission wurde Karl
			Neumann, eine bis dahin 
			in der Geologie unbekannte Person.
			Im Dezember 1956 
			befaßte sich das Präsidium des Ministerrates der DDR erneut mit der 
			Situation auf dem Gebiete der Geologie und faßte erneut einen 
			Beschluß zur Durchführung der geologischen Erkundungsarbeiten, in 
			dem der Leiter der Staatlichen Geologischen Kommission 
			verpflichtet wurde, aus den bis dahin bestehenden Außenstellen in 
			Freiberg, Jena, Halle und Schwerin Geologische Dienste zu bilden 
			sowie einen VEB Erdöl-Erdgas zur Sicherung der zunehmenden Aufgaben 
			bei der Erkundung von Kohlenwasserstoff-Lagerstätten zu schaffen. 
			Bei der Umsetzung des Beschlusses wurde der Geologische Dienst 
			Berlin in einen Zentralen Geologischen Dienst umgebildet und ihm die 
			Geologischen Dienste unterstellt. Der Brandenburger Raum und 
			Berlin wurden zunächst von Schwerin aus bearbeitet, dann aber noch 
			ein Geologischer Dienst Mitte mit Sitz in Berlin eingerichtet.
			Trotz der damit 
			möglichen Verteilung der Aufgaben nach regionalen Gesichtspunkten 
			blieb es bei einer starken Zentralisierung. Wichtige 
			Erkundungsobjekte, wie die Untersuchungsarbeiten auf Kupferschiefer 
			in der Lausitz oder auf Blei-Zink-Erze im Freiberger Raum blieben 
			als "Objektgruppen" der Zentrale in Berlin direkt unterstellt. Die 
			nach Rohstoffgruppen eingesetzten Berliner "Zentralgeologen" 
			spielten eine gewichtige Rolle. Lediglich auf dem Gebiet der 
			Erdöl-Erdgas-Erkundung wurde mit der Bildung des Betriebes in 
			Gommern, der bald in ein Kombinat umgewandelt werden sollte, eine 
			einheitliche Arbeit durchgesetzt, die jedoch wiederum maßgeblich von 
			Beschlüssen des Politbüros der SED und des Ministerrates der DDR 
			gelenkt wurde.
			An der Spitze der 
			Staatlichen Geologischen Kommission änderte sich zunächst nichts, 
			Karl Neumann blieb 
			weiter der Leiter. In das Jahr 1956 fällt jedoch ein weiterer 
			wichtiger Regierungsbeschluß, die Bildung einer "Zentralen 
			Vorratskommission für mineralische Rohstoffe". Das ist ein Organ, 
			das es in den Ländern außerhalb des sozialistischen 
			Wirtschaftssystems nicht gab, es wurde nach sowjetischem Vorbild 
			geschaffen und war darauf gerichtet, die Kontrolle des Staates über 
			die Durchführung und die Ergebnisse der geologischen 
			Erkundungsarbeiten weiter zu verstärken.
			Ausgangspunkt war 
			der Umstand, daß bis dahin die Berechnung der Vorräte in erkundeten 
			Lagerstätten nach unterschiedlichen Methoden erfolgte und oft keine 
			Vergleichbarkeit gegeben war. Mit der Bildung der Zentralen 
			Vorratskommission, oder ZVK, wie sie kurz genannt wurde, entstand 
			ein Organ für die Herausgabe verbindlicher Richtlinien zur 
			Berechnung und Klassifizierung von Lagerstättenvorräten sowie für 
			die Begutachtung und Bestätigung von Vorratsberechnungen.
			Die Bedeutung, die 
			diesen Aufgaben zugemessen wurde, wird daran deutlich, daß die ZVK 
			einem Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates direkt 
			unterstellt wurde, sie stand damit neben der Staatlichen 
			Geologischen Kommission und war Kontrollorgan für sie, genau so wie 
			für die gesamte bergbautreibende Industrie. In die Investordnung 
			wurde ein Passus aufgenommen, der die von der ZVK bestätigte 
			Vorratsberechnung zu einer unerläßlichen Voraussetzung für die 
			Durchführung von Investitionen im Bergbau machte.
			In der Verordnung 
			vom 03.05.56, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil I/1956, 
			S. 387, wurden als wesentliche Aufgaben der Zentralen 
			Vorratskommission festgelegt:
			-   Kontrolle und Bestätigung aller Berechnungen für Vorräte 
			mineralischer Rohstoffe,
			-   Erarbeitung einheitlicher Vorratsklassifikationen,
			
			-   Formulierung 
			und Herausgabe von Instruktionen und Arbeitsanweisungen für die 
			verschiedenen Rohstoffe und Lagerstättentypen,
			-   Kontrolle der Durchführung geologischer Erkundungsarbeiten,
			-   Jährliche 
			Erarbeitung von Übersichten über die Vorräte an mineralischen 
			Rohstoffen (Vorratsbilanzen) und Aufbau eines Lagerstättenarchivs 
			der DDR.
			Als Vorsitzender der 
			Zentralen Vorratskommission wurde Friedrich
			Stammberger eingesetzt, 
			der die wesentlichen Vorarbeiten für ihre Bildung geleistet hatte 
			und der sich in den nächsten Jahrzehnten zu einer der bedeutsamsten 
			Persönlichkeiten in der Geologie der DDR entwickeln sollte. Er war 
			erst 1954 aus der Sowjetunion zurückgekehrt, in die er 1933 
			emigriert war. Sein Leben bis dahin ist bewegt. Im Deutschland vor 
			1933 war er als Leiter einer Bildagentur der KPD journalistisch 
			tätig.
			Auch nach der 
			Emigration arbeitete er in der UdSSR zunächst auf diesem Gebiet 
			weiter. Dann verschlug es ihn nach Nordsibirien, über die näheren 
			Umstände hat er sich nie geäußert, er arbeitete in einer Expedition 
			zur geologischen Untersuchung der Nickelerzlagerstätte Norilsk und 
			fand so die Berührung mit der Geologie. Nach dem Krieg nahm er ein 
			Fernstudium der Geologie auf, das er 1954 als Dipl.-Berging.-Geologe 
			abschloß, dieser Abschluß entspricht unserem Diplomgeologen mit 
			einer verstärkten bergmännischen Ausbildung. Bei seiner bald nach 
			der Rückkehr in die DDR einsetzenden wissenschaftlichen Arbeit und 
			Veröffentlichungstätigkeit, die zur Promotion und zur Berufung als 
			Honorarprofessor führte, kam ihm zweifellos seine journalistische 
			Ausbildung zugute.
			Unter seiner Leitung 
			begann eine umfangreiche Tätigkeit zur Schaffung des Regelwerkes 
			für die Arbeit der ZVK. Diskussionen mit ihm waren oft langwierig, 
			da er von einer einmal gefaßten Meinung schwer abzubringen war. 
			Auch verstand er es manchmal, recht theoretische Fragen aufzuwerfen, 
			über die zu diskutieren oft schwer war.
			Durch die fordernde 
			Persönlichkeit Stammbergers 
			kam es auch bald zu Auseinandersetzungen mit der Leitung der 
			Staatlichen Geologischen Kommission. Sie führten dazu, daß er 
			zunächst aus seinen Funktionen ausscheiden mußte und eine Tätigkeit 
			im Uranerzbergbau bei der SDAG Wismut aufnahm, aber bald kehrte er 
			zurück und wurde 1958, neben seiner Aufgabe als Vorsitzender der 
			ZVK, auch als Leiter der Staatlichen Geologischen Kommission und des 
			Zentralen Geologischen Dienstes eingesetzt. Prof. Erich
			Lange wurde weiter 
			zurückgenommen, er arbeitete im Archiv und übernahm dann die 
			Chefredaktion der neu gegründeten Zeitschrift für angewandte 
			Geologie.
			 2. Zentrale 
			Einordnung der staatlichen Geologie
			Eine erneute 
			tiefgreifende Umwandlung der Struktur der staatlichen Geologie 
			erfolgte mit Beginn des Jahres 1961. Die Staatliche Geologische 
			Kommission (StGK) war zu dieser Zeit der Staatlichen Plankommission 
			der DDR direkt unterstellt, bestand also neben den damaligen 
			Industrieministerien in einer eigenständigen Rolle. Diese 
			Industrieministerien wurden 1961 aufgelöst und als Organ für die 
			Leitung der volkseigenen Industrie der Volkswirtschaftsrat gebildet, 
			ein riesiger Superkonzern, der aus nach Industriebereichen 
			geordneten Abteilungen bestand und dessen Vorsitzender der oberste 
			Chef der Volkswirtschaft der DDR war. Im gleichen Jahr wurde auch 
			die Staatliche Geologische Kommission diesem Bereich zugeordnet 
			und unterstand einem der Stellvertreter des Vorsitzenden des 
			Volkswirtschaftsrates.
			Mit dem Beschluß der 
			Staatlichen Plankommission vom 19.11.1960, der am 16.12.1960 durch 
			den Ministerrat der DDR bestätigt wurde, sollte die "bisher größte 
			und entscheidende revolutionäre Umwälzung der geologischen 
			Forschung und Erkundung in der DDR" erreicht werden, "um den 
			Sozialismus in der DDR auf allen Gebieten zum Siege zu führen" (Zeitschrift 
			für angewandte Geologie 7 (1961), S. 331). Die beschlossene 
			Veränderung hatte folgende Zielstellungen:
			
			1.       Die enge Einbeziehung der Staatlichen Geologischen 
			Kommission in das System der Staatlichen Plankommission ermöglicht 
			die zentrale und straffe staatliche Leitung und Koordinierung aller 
			geologischen Arbeiten in der Deutschen Demokratischen Republik.
			2.       Die Bildung der Erkundungsbetriebe führt zur Überwindung der 
			bisherigen Trennung von Geologie und Technik und zur vollen 
			Durchsetzung der sozialistischen Ökonomik in der geologischen 
			Erkundung.
			3.       Die Bildung von Bezirksstellen für Geologie mit dem Status 
			einer Abteilung des Wirtschaftsrates bei den Räten der Bezirke 
			erhöht und festigt die Rolle der örtlichen Staatsorgane bei der 
			Leitung von Industrie und Landwirtschaft auf ihren Territorien.
			4.       Die Bildung des Zentralen Geologischen Instituts als 
			wissenschaftliches Zentrum der Staatlichen Geologischen Kommission 
			schafft durch die umfassende wissenschaftliche Grundlagenforschung 
			auf dem Gebiet der Geologie und Ökonomie der geologischen Erkundung 
			Voraussetzungen für die Anwendung der modernsten Erkenntnisse der 
			Wissenschaft."
			Der erste Punkt des 
			Beschlusses ist etwas irreführend, da die wirtschaftsleitende 
			Funktion der Staatlichen Plankommission inzwischen auf den 
			Volkswirtschaftsrat übergegangen war und damit auch die Zuordnung 
			der StGK zu diesem Organ erfolgte.
			Der Beschluß hatte 
			die Auflösung der Geologischen Dienste zur Konsequenz, 
			unangetastet blieben nur die Staatliche Geologische Kommission als 
			Leitungsorgan und die ihr bereits unterstehenden volkseigenen 
			Betriebe VEB Erdöl-Erdgas-Kombinat und VEB Geophysik. Aus den 
			Geologischen Diensten wurden durch Zusammenlegung mit Teilen des VEB 
			Geologische Bohrungen drei regional zuständige Erkundungsbetriebe 
			gebildet, die VEB Geologische Erkundung SÜD in Freiberg für die 
			Bezirke Dresden, Karl-Marx-Stadt (Chemnitz), Leipzig und Cottbus, 
			WEST in Halle mit einer Außenstelle in Jena für die Bezirke Halle, 
			Gera, Suhl, Erfurt und Magdeburg sowie NORD in Schwerin für die 
			Bezirke Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Frankfurt/Oder und 
			Potsdam.
			Der Geologische 
			Dienst Mitte ging in den VEB Geologische Erkundung Nord ein, mußte 
			jedoch einen Teil seiner wissenschaftlichen Kapazität an das neu 
			gebildete Zentrale Geologische Institut abgeben. Die Aufgaben der 
			Grundwassererkundung wurden zunächst in die VEB Geologische 
			Erkundung mit eingegliedert, erst im Jahre 1965 wurde ein 
			eigenständiger VEB Hydrogeologie mit Sitz in Nordhausen geschaffen. 
			Das Zentrale Geologische Institut als "wissenschaftliches Zentrum" 
			der StGK ging im wesentlichen aus den Kapazitäten des Zentralen 
			Geologischen Dienstes hervor.
			Eine wohl nicht so 
			beabsichtigte Konsequenz der Bildung der Erkundungsbetriebe war der 
			Umstand, daß die Bohrmeterleistung zur zentralen Kennziffer 
			aufrückte, da sie sich ökonomisch am besten erfassen und bewerten 
			ließ. Das geologische Ergebnis trat in den Hintergrund, da es nicht 
			mit ökonomischen Kennziffern verbunden war. Als Leiter der StGK 
			schätzte F. Stammberger 
			(1958) ein: "Bei der Beurteilung des Erreichten ist in Zukunft von 
			der sogenannten Meter-Ideologie abzukommen, d.h. nicht die Meterzahl 
			einer Bohrung, sondern  das Ergebnis ihrer vielseitigen und 
			gründlichen geologischen Auswertung ist ein Maßstab vollwertiger 
			Arbeit". In der Folgezeit wurden vielfache Versuche unternommen, 
			durch "Qualitätssicherungsprogramme" das geologische Ergebnis 
			mehr in den Mittelpunkt der Abrechnung der Planaufgaben zu rücken, 
			ohne daß jedoch eine befriedigende Kombination von technischer 
			Leistung und geologischem Ergebnis gefunden werden konnte.
			Auch die Einführung 
			des "Vorratsplanes", in dem die nachzuweisende Menge an 
			Lagerstättenvorräten zum Ausdruck kam, oder die Entwicklung von "Vorratspreisen" 
			führten zu keinem befriedigenden Ergebnis. Bohrmeterleistungen und 
			Nachweis von Lagerstättenvorräten ließen sich eben nicht einfach 
			miteinander verbinden, und die Bruttoproduktion des Betriebes als 
			Maß für alle Dinge, für die Planerfüllung und die Zuführungen zum 
			Prämienfonds, wurde weiter über die Bohrmeter abgerechnet.
			Mit der vollen 
			Einordnung der Geologie in die sozialistische Volkswirtschaft war 
			auch immer wieder die Diskussion um die Stellung und das "Produkt" 
			des "Industriezweiges" Geologie verbunden. F.
			Stammberger formulierte 
			1970 aus Anlaß des Erscheinens der "Politischen Ökonomie des 
			Sozialismus und ihre Anwendung in der DDR":
			"In allen 
			sozialistischen Ländern hat gegenwärtig die geologische Erkundung 
			... den Charakter eines  Industriezweiges angenommen".
			Aus dieser Sicht 
			ergaben sich die Fragen, ob die geologische Erkundung nun 
			Lagerstätten oder nur Informationen über solche produziert, ob sie 
			Nationaleinkommen schafft oder den Nationalreichtum mehrt. Eindeutig 
			zu handhabende Regelungen konnten nie gefunden werden, die 
			Abrechnung der Ergebnisse der geologischen Erkundung blieb immer 
			mit subjektiven Aspekten behaftet, im Prinzip lebte der "Industriezweig" 
			von der nach 1968 beträchtliche Dimensionen annehmenden 
			Erdgasförderung (zeitweise wurde mehr als die Hälfte des 
			Gasbedarfs der DDR aus der Lagerstätte Salzwedel-Peckensen in der 
			Altmark gedeckt).
			In späteren Jahren, 
			nach der Einordnung der Zentralen Vorratskommission in das System 
			des Ministeriums für Geologie, wurde die bestätigte 
			Vorratsberechnung für ein Erkundungsobjekt zum bestimmenden 
			Kriterium für die Abrechnung der Betriebe. Eine nicht bestätigte, 
			d.h. nicht den durch Instruktionen gesetzten Forderungen 
			entsprechende Vorratsberechnung konnte einen Erkundungsbetrieb in 
			ökonomische Schwierigkeiten bringen, da dann die durch Kredite 
			vorfinanzierten Erkundungsarbeiten nicht gegenüber dem 
			Staatshaushalt abgerechnet werden konnten.
			Als positiv muß 
			jedoch hervorgehoben werden, daß es durch die zentrale Einordnung 
			der Geologie möglich wurde, das heute 5 Bundesländer umfassende 
			ehemalige Territorium der DDR nach einheitlichen Prinzipien 
			flächendeckend geologisch zu bearbeiten. Solche Ergebnisse wie das 
			Lithofazieskartenwerk Quartär 1 : 50 000, das Hydrogeologische 
			Kartenwerk 1 : 50 000 oder die Gesamteinschätzung des 
			Ressourcenpotentials an Braunkohle zeugen von der 
			Leistungsfähigkeit, die große Kollektive bei einheitlicher, nicht 
			durch föderative Strukturen eingeengter Leitung erreichen können.
			
			Die starke 
			Zentralisierung ermöglichte aber auch das Durchsetzen von Maßnahmen, 
			die nicht auf die Entwicklung des Schöpfertums des Individuums, 
			sondern auf dessen volle Einbindung in die Organisation gerichtet 
			waren. Eine auf die breite Diskussion der erzielten neuen 
			Ergebnisse gerichtete Veröffentlichungstätigkeit, wie sie 
			kennzeichnend für wissenschaftliche Einrichtungen ist, war nicht 
			möglich, da jede Art von Veröffentlichungen durch staatliche 
			Festlegungen reglementiert war. Anfangs waren das noch relativ 
			kleine Bereiche, die aber dann mehr und mehr willkürlich ausgedehnt 
			wurden und schließlich fast die gesamte geologische Tätigkeit im 
			Bereich der staatlichen geologischen Organisation der DDR umfaßten.
			Generell verboten 
			waren zum Beispiel Veröffentlichungen über das Tertiär insgesamt, 
			über geochemische Untersuchungen oder die Ergebnisse der tiefen 
			Bohrungen zur Erforschung des Untergrunds im Nordteil der DDR. Die 
			gerade auf diesen Gebieten erzielten neuen Ergebnisse und 
			Erkenntnisse konnten erst nach 1990 einer breiteren 
			wissenschaftlichen Erörterung zugänglich gemacht werden oder 
			stecken heute noch in den Archiven.
			Auch die vollständig 
			überzogenen Geheimhaltungsbestimmungen wirkten sich nicht nur 
			hinderlich auf die Arbeit aus, sondern führten in wachsendem Maße 
			zur Diskriminierung von Wissenschaftlern, da sie wegen ihrer "Westverwandtschaft" 
			von der Bearbeitung bestimmter Aufgaben ausgeschlossen werden 
			konnten.
			An die in allen 14 
			Bezirken der DDR nach und nach gegründeten Bezirksstellen für 
			Geologie wurden Aufgaben von lokaler Bedeutung auf den Gebieten der 
			Hydrogeologie, der ingenieurgeologischen Baugrunduntersuchung und 
			der Erkundung von Kies-, Sand- und Tonlagerstätten übertragen. Sie 
			waren disziplinarisch in die Räte der Bezirke (die jeweiligen 
			Bezirksverwaltungen) eingeordnet, erhielten ihre fachliche 
			Anleitung aber weiter durch die Staatliche Geologische Kommission, 
			zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte ihre Umbenennung in "Abteilung 
			Geologie des Rates des Bezirkes", mit unveränderter 
			Aufgabenstellung.
			Mit der Einrichtung 
			der geologischen Bezirksstellen wurde aber eine wesentliche 
			Voraussetzung dafür geschaffen, um die letzten Endes doch 
			überzentralisierten Erkundungsbetriebe von Aufgaben örtlicher 
			Bedeutung zu entlasten. Sicher wäre das auch mit den Landesanstalten 
			der ehemaligen Länder möglich gewesen, aber die staatliche Struktur 
			der DDR verlangte nach Institutionen auf Bezirksebene.
			Im Zuge der 
			generellen Bildung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) in 
			der Volkswirtschaft der DDR wurde etwa 1962 aus dem VEB 
			Erdöl-Erdgas-Kombinat die VVB Erdöl-Erdgas gebildet, 1963 erfolgte 
			die Zusammenfassung der VEB Geologische Erkundung Nord, Süd und 
			West sowie später des VEB Hydrogeologie zur VVB Feste Minerale. Die 
			Wahl dieses Begriffes war nicht gerade glücklich, sie sollte den 
			Unterschied zum dominierenden Erdöl-Erdgas ausdrücken. Im Jahre 
			1966 erfolgte die Umbenennung in VVB Geologische Forschung und 
			Erkundung, diese Bezeichnung trugen dann auch die Erkundungsbetriebe. 
			Sie wurden weiter umorganisiert, es existierten dann ab 1978 nur 
			noch zwei VEB Geologische Forschung und Erkundung in Halle und in 
			Freiberg mit Außenstellen in Schwerin, Jena und Berlin.
			Gemeinsames 
			übergeordnetes Organ der beiden VVB blieb die Staatliche 
			Geologische Kommission, selbständig blieb weiter der VEB Geophysik 
			in Leipzig, der ihr direkt, ohne Einordnung in eine VVB unterstellt 
			war.
			An der Spitze der 
			Staatlichen Geologischen Kommission gab es mehrfach Veränderungen. 
			Im Zuge der generellen Strukturänderung zog sich
			Stammberger von seiner 
			Funktion als Leiter der Kommission zurück und widmete sich wieder 
			hauptamtlich dem Vorsitz der Zentralen Vorratskommission. Neuer 
			Leiter an der Spitze der StGK wurde Paul
			Meissner, der vorher 
			als Betriebsdirektor in einem kleinen Steinkohlenbergwerk 
			nördlich von Halle tätig war. Er trat bereits 1962 wieder ab und 
			wurde ersetzt durch Gerhard 
			Zindler, der sein Geologie-Studium in Moskau absolviert 
			hatte und über Praxiserfahrungen als Leiter einer zentralen 
			Objektgruppe für die Kupferschiefererkundung in der Lausitz 
			verfügte.
			Die nächste 
			grundsätzliche Veränderung gab es im Jahre 1964. Die Leitung der 
			Industrie erfolgte damals generell durch die Abteilungen des 
			Volkswirtschaftsrates, und die Staatliche Geologische Kommission 
			paßte irgendwie, auch mit ihrer direkten Zuordnung zu einem der 
			Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates, nicht mehr ins Schema. 
			Dazu mit beigetragen hat wohl auch, daß die erwarteten großen 
			Erfolge in der Erdöl-Erdgas-Erkundung ausgeblieben waren. Also wurde 
			sie aufgelöst und aus Teilen ihres Personalbestandes die Abteilung 
			Erdöl-Erdgas und Geologie des Volkswirtschaftsrates gebildet. Mit 
			dieser Bezeichnung sollte nicht etwa zum Ausdruck kommen, daß Erdöl 
			und Erdgas nichts mit Geologie zu tun haben, sondern die absolute 
			Vorrangstellung dieses Komplexes hervorgehoben werden.
			Der bisherige Leiter 
			der StGK, Gerhard Zindler, 
			verlor seine Funktion, Leiter der neu gebildeten Abteilung wurde 
			Günther Seidelbach, ein 
			Dipl.-Berging., der bis dahin als Technischer Direktor in einem 
			Braunkohlentagebau eingesetzt war. Innerhalb des 
			Volkswirtschaftsrates wurde die Abteilung in einen 
			Stellvertreterbereich gemeinsam mit der Kohleindustrie und der 
			Energiewirtschaft eingegliedert. Damit war das zentrale Organ für 
			die staatliche Geologie verschwunden, die Geologie war als "Industriezweig" 
			voll in das System der Leitung der Industrie der DDR eingeordnet. 
			Für Fragen innerhalb der DDR ließen sich ohne Schwierigkeiten 
			Querbeziehungen zu anderen Abteilungen des Volkswirtschaftsrates 
			herstellen.
			Der Leiter der 
			Abteilung Erdöl-Erdgas und Geologie war anleitungsbefugt gegenüber 
			den geologischen VVB, über das Ansetzen tiefer Bohrungen für die 
			Erdgas-Forschung wurde zum Beispiel an seinem Tisch entschieden. 
			Die Einordnung in den Volkswirtschaftsrat brachte jedoch besonders 
			in den Auslandsbeziehungen Komplikationen, da es nun beispielsweise 
			das Zentrale Geologische Amt der CSSR in Prag mit einem 
			Stellvertreterbereich dieses Organs zu tun hatte.
			Das "Traditionsgebäude" 
			der Geologie in der Invalidenstraße war zu dieser Zeit Sitz der VVB 
			Feste Minerale und des Zentralen Geologischen Instituts.
			Aber dieses 
			Zwischenspiel sollte auch nicht allzulange dauern.
			Bereits im Jahre 
			1966 erfolgte die Auflösung des Volkswirtschaftsrates und die 
			erneute Bildung von Industrieministerien auf einer "höheren Stufe", 
			mit anderer Zusammensetzung und veränderten Befugnissen gegenüber 
			der Zeit vor 1960. Die Verantwortung für die unmittelbare Leitung 
			der Industrie wurde mehr und mehr in die Hände der 
			Generaldirektoren der VVB gelegt, bei den Ministerien lag die 
			grundsätzliche Anleitung und Kontrolle sowie die Verpflichtung zur 
			perspektivisch vorausschauenden Arbeit, was sie aber nicht hinderte, 
			sich unmittelbar in die Aufgaben der ihnen nachgeordneten VVB und 
			Betriebe einzumischen.
			Aus dem 
			Stellvertreterbereich "Kohle-Energie-Geologie" des 
			Volkswirtschaftsrates entstand so das Ministerium für 
			Grundstoffindustrie. In dieses wurde auch die Geologie mit 
			eingeordnet, aber nicht als eigenständiger Bereich, da das den 
			Prinzipien für den Aufbau des Ministeriums nach 
			Querschnittsbereichen widersprochen hätte, sondern als Sektor in 
			der Abteilung Wissenschaft und Technik. Damit war der Minister für 
			Grundstoffindustrie, Klaus 
			Siebold, nun oberster Repräsentant der Geologie der DDR, nach 
			außen ließ er in der Regel seinen Stellvertreter Karlheinz
			Rösiger wirksam werden. 
			Für Fachfragen gegenüber den VVB und Betrieben der Geologie war der 
			kleine Sektor Geologie zuständig.
			 3. Auf dem 
			Wege zum geologischen Ministerium
			Dieser Zustand der 
			Einordnung der Geologie in die Leitung der Volkswirtschaft war 
			nicht lange zu halten - sowohl auf nationaler als auch auf 
			internationaler Ebene machte sich das Fehlen eines zentralen Organs 
			mehr und mehr bemerkbar und forderte zwingend nach entsprechenden 
			Veränderungen.
			Anfang des Jahres 
			1967 befaßte sich der Ministerrat der DDR daher wiederum mit der 
			Situation und erließ einen Beschluß zur Neuordnung der Geologie. Auf 
			dieser Grundlage erfolgte im April 1967 die Bildung eines 
			Staatssekretariats für Geologie. Damit war wieder ein eigenständiges 
			zentrales geologisches Organ entstanden, das einem der 
			Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates unterstellt wurde. 
			Ein wesentliches Kriterium und offizielle Orientierung bei der 
			weiteren Festigung des "Industriezweiges Geologie" war der Umstand, 
			daß die DDR infolge des chronischen Devisenmangels auf die immer 
			stärkere Nutzung der einheimischen mineralischen Rohstoffe 
			angewiesen war.
			W.
			Gotte formulierte 1974, "daß die DDR damit keinen 
			außergewöhnlichen Weg beschreitet, denn in den letzten Jahren  
			haben sich auch andere hochentwickelte Industrieländer mit einem 
			hohen Import an mineralischen Rohstoffen stärker als bisher der 
			Nutzung der Möglichkeiten auf dem eigenen Territorium zugewandt". 
			Dabei spielte es aber in der DDR keine Rolle, daß der 
			Lagerstättenabbau und die Rohstoffverarbeitung, insbesondere bei 
			Erzen, mit z. T. hohen Subventionen verbunden waren. Trotz dieser 
			Situation wurden immer wieder umfangreiche Programme entwickelt und 
			durchgeführt, z.B. die komplexen 
			geologisch-geophysikalisch-geochemischen Arbeiten zur 
			Neueinschätzung der Rohstoff-Führung in den Grundgebirgseinheiten 
			des Südteils der DDR. Sie hatten jedoch zum Erfolg, daß Mitte der 
			achtziger Jahre eine komplette geologischen Neubearbeitung für einen 
			Großteil des Territoriums der DDR nach modernen Methoden vorlag.
			Zum Staatssekretär 
			für Geologie wurde Dr. Manfred 
			Bochmann berufen, ein Ökonom, der bis dahin als Sekretär für 
			Wirtschaft in der Bezirksleitung der SED im Uranerzbergbau der SDAG 
			Wismut tätig war. Sein Engagement für die neue Aufgabe wurde durch 
			äußere Umstände begünstigt, bereits kurz nach seinem Wirksamwerden 
			erfolgte die Entdeckung der großen Erdgaslagerstätte 
			Salzwedel-Peckensen. Eines seiner wesentlichen Ziele bestand jedoch 
			darin, den "Stellenwert" der Geologie weiter zu erhöhen, denn ein 
			Staatssekretariat als wirtschaftsleitendes Organ war auch in der 
			DDR eine Besonderheit. In den damals bestehenden 
			Industrieministerien führte der erste Stellvertreter des Ministers 
			die Bezeichnung Staatssekretär. In seinem Bemühen wurde er auch 
			von den im Staatssekretariat tätigen sowjetischen Spezialisten 
			unterstützt. So kam es dann mit dem Beschluß des Ministerrates der 
			DDR vom 13.06.1974 (Gesetzblatt der DDR, Teil I/1974, Nr. 33) zur 
			Bildung des Ministeriums für Geologie.
 
		Die gehobene 
		Aufgabenstellung kommt auch in dem Statut des  Ministeriums, 
		veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil I/1975, Nr. 18 vom 28.4.75 
		zum Ausdruck, in dem als Aufgaben festgelegt werden:
		-   Kontrolle der Rohstoffe nutzenden Bereiche der Volkswirtschaft.
		Damit waren die Aufgaben 
		als staatliches Organ der Geologie wesentlich ausgeweitet worden. Sie 
		umfaßten nicht mehr nur die systematische geologische Erforschung des 
		Territoriums der DDR mit dem Ziel des Nachweises neuer Lagerstätten, 
		sondern auch die Kontrolle der Nutzung bereits in Abbau stehender oder 
		neu nachgewiesener Lagerstätten. Dem Minister für Geologie wurde damit 
		das Recht eingeräumt, von allen Bereichen der Volkswirtschaft, in denen 
		Lagerstätten mineralischer Rohstoffe genutzt wurden, Auskünfte und 
		Daten anzufordern sowie Kontrollen an Ort und Stelle durchzuführen.
		Das hatte zur Konsequenz, 
		daß die Zentrale Vorratskommission, der solche Aufgaben bisher 
		übertragen waren, in das Ministerium eingeordnet werden mußte. Sie wurde 
		umbenannt in "Staatliche Vorratskommission für mineralische Rohstoffe" 
		(Gesetzblatt der DDR, Teil I/1975, Nr. 6 vom 31.1.75), und den Vorsitz 
		in dieser Kommission übernahm ein Stellvertreter des Ministers, Dr. 
		Konrad Goldbecher. 
		Zusätzlich wurde eine Staatliche Lagerstätteninspektion gegründet und 
		ihr das Recht zu Kontrollen über "die volkswirtschaftlich effektive 
		Nutzung der Lagerstätten" in allen Bergbaubereichen eingeräumt. Diese 
		Inspektion unterstand ebenfalls dem für die Vorratskommission 
		zuständigen Stellvertreter des Ministers.
		Um das erforderliche 
		wissenschaftlich-organisatorische Hinterland, insbesondere für die 
		Führung einer Bilanz der Lagerstättenvorräte zu schaffen, wurde in 
		Dresden aus einer bis dahin recht kleinen und in die VVB Geologische 
		Forschung und Erkundung eingeordneten Institution für die Untersuchung 
		von mineralischen Rohstoffen das Institut für mineralische Rohstoff- und 
		Lagerstättenwirtschaft geschaffen.
		Mit der Bildung des 
		Staatssekretariats und des Ministeriums war aber auch der Weg frei für 
		die weitere Durchsetzung von auf die Einschränkung der Persönlichkeit 
		gerichteten Maßnahmen. Die Geheimhaltungsbestimmungen wurden weiter 
		verschärft, als Staatsgeheimnis, d.h. mit dem höchsten 
		Geheimhaltungsgrad versehen, waren zum Beispiel alle Ergebnisse aus 
		einem 20-km-Streifen zur damaligen Grenze von BRD und Westberlin zu 
		behandeln, das betraf eine Tiefbohrung ebenso wie eine 
		Aufschlußaufnahme im Gelände, die jeder Sachkundige hätte 
		nachvollziehen können.
		Den "Geheimnisträgern" 
		einschließlich ihrer Familienangehörigen war jeder Kontakt zu in der BRD 
		oder im westlichen Ausland lebenden Verwandten und Bekannten untersagt. 
		Das bezog sich nicht nur auf die an ausgewählten Objekten arbeitenden 
		Wissenschaftler, sondern wurde auf alle in den Betrieben und Instituten 
		eingesetzten Mitarbeiter ausgedehnt. Ein einfacher Sachbearbeiter in 
		der Bibliothek hatte ebenso wie ein wissenschaftlicher Mitarbeiter über 
		alle evtl. zustande gekommenen persönlichen oder brieflichen Kontakte 
		Bericht zu erstatten. Ein Besuch von Tagungen, an denen ausländische 
		Wissenschaftler teilnahmen, war vielen Mitarbeitern aus dem Bereich der 
		staatlichen Geologie untersagt, diese Festlegungen kulminierten dann 
		darin, daß selbst für Tagungen mit Besuch von sowjetischen 
		Wissenschaftlern explizite Festlegungen getroffen wurden, wer 
		teilnehmen durfte und wer nicht.
		Es ist ein trauriges 
		Kapitel in der Geschichte des Ministeriums, daß Wissenschaftler und 
		einfache Mitarbeiter, die sich diesen Bestimmungen nicht fügen wollten, 
		schonungslos aus ihren Positionen entfernt wurden, oft mit weit 
		herangezogenen oder konstruierten Argumentationen.
		Die überzogenen 
		Geheimhaltungsbestimmungen führten nicht nur zu einer täglichen 
		Behinderung und Einschränkung der wissenschaftlichen Produktivität, da 
		mit unerhörter Bürokratie Rechenschaft über jedes einzelne Blatt Papier 
		abgelegt werden mußte. Sie behinderten auch voll die Entwicklung der 
		Geologie als Wissenschaft, da alle neuen Erkenntnisse sofort in den 
		Panzerschränken verschwanden und selbst Diskussionen "von Zimmer zu 
		Zimmer" nur bei Verletzung der Bestimmungen möglich waren. Einblicke in 
		die Reglementierungen und Maßregelungen geben
		Ehmke (1991) und
		Puff (1994).
		Die vom Zentralen 
		Geologischen Institut im Auftrag des Ministeriums für Geologie 
		herausgegebene "Zeitschrift für angewandte Geologie" lebte im 
		wesentlichen von Beiträgen aus der Industrie und den Hochschulen. Die 
		in den sechziger und Anfang der siebziger Jahre noch lebhafte 
		Zusammenarbeit zwischen den Instituten der staatlichen Geologie und den 
		geowissenschaftlichen Bereichen der Bergakademie Freiberg und der 
		Universität Greifswald erlitt immer mehr Einschränkungen, da die 
		Geheimhaltungsbestimmungen auch auf diese Zusammenarbeit übertragen 
		werden mußten und damit die Möglichkeit der Veröffentlichung von 
		Untersuchungsergebnissen nicht mehr gegeben war.
		Die herausragenden 
		Ergebnisse, die aber trotzdem von den Kollektiven und einzelnen 
		Wissenschaftlern erzielt worden sind, zeugen von dem Bemühen, auch 
		unter den gesetzten Bedingungen alle Möglichkeiten für eine 
		erfolgreiche wissenschaftliche Tätigkeit und die Entwicklung der 
		geologischen Wissenschaften auszunutzen.
		-   das Zentrale Geologische Institut (ZGI) sowie das Institut für 
		mineralische Rohstoff- und Lagerstättenwirtschaft (IfR).
		Diese Grundstruktur und 
		Aufgabenstellung des Ministeriums für Geologie sollten bis zum Ende der 
		DDR Bestand haben. Eine Veränderung in den nachgeordneten Einrichtungen 
		gab es 1978, als in der DDR generell von der Arbeit mit den VVB 
		abgekommen und Kombinate als den Ministerien unterstellte 
		Wirtschaftsorganisationen gebildet wurden. 
		Das führte im Bereich 
		des Ministeriums für Geologie zur Bildung des VEB Kombinat Erdöl-Erdgas 
		unter Einbeziehung des VEB Geophysik und des VEB Kombinat Geologische 
		Forschung und Erkundung unter Einbindung des IfR Dresden, 1985 wurde 
		auch das Zentrale Geologische Institut Berlin in dieses Kombinat 
		eingegliedert. In beiden Instituten verblieben jedoch Aufgabenbereiche, 
		die durch das Ministerium über die Kombinatsleitung direkt angeleitet 
		und gesteuert wurden, im ZGI zum Beispiel die regionalgeologische 
		Grundlagenforschung für den Bereich Erdöl-Erdgas und im IfR die 
		Lagerstättenbilanz und die rohstoffwirtschaftliche Forschung. 
		Minister für Geologie 
		blieb bis zur Auflösung des Ministeriums Dr. Manfred
		Bochmann.
		Mit den Veränderungen in 
		der Regierung und Wirtschaft der DDR vor und nach der Eingliederung in 
		die Bundesrepublik kam im Jahre 1990 auch das Ende des Ministeriums, es 
		wurde, wie auch die anderen Industrieministerien, aufgelöst. Die 
		Betriebe und Institute wurden zunächst von der Treuhand übernommen, die 
		gewissermaßen als eine analoge Einrichtung zum Volkswirtschaftsrat 
		anzusehen ist, allerdings ohne die produktionsorganisierenden 
		Aufgabenstellungen. Die staatliche Verantwortung für die Suche und 
		Erkundung von Lagerstätten war zu Ende, nach und nach erfolgte die 
		Zerteilung und teilweise Privatisierung der Betriebe und Institute.
		Ein Kreis schließt sich 
		dabei - ein Teil der wissenschaftlichen Kapazität des Zentralen 
		Geologischen Instituts wurde als Außenstelle eingegliedert in die 
		Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, dem zentralen 
		geologischen Organ der Bundesrepublik. Und die Betriebe der 
		Geologischen Forschung und Erkundung sowie die Abteilungen für Geologie 
		bei den Räten der Bezirke bildeten das natürliche Potential für die 
		Einrichtung von Geologischen Landesanstalten und Ämtern in den nach der 
		Wende neu gebildeten Ländern.
		Das traditionelle 
		Gebäude der Geologie in der Invalidenstr. 44 war noch Sitz der 
		Außenstelle der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in 
		Berlin und der aus dem Potential des ZGI hervorgegangenen Gesellschaft 
		für Umwelt- und Wirtschaftsgeologie mbH, bis es im Zuge des Bonner 
		Umzuges nach Berlin vom Ministerium für Verkehr übernommen wurde und 
		damit seine über 120-jährige Bestimmung zu Ende ging.