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Bild)
Durch Kriegswirren stark zerstörtes
Dienstgebäude in der Invalidenstr. 44, Sitz der ehemaligen
Geologischen Landesanstalt, aus dem Jahre 1948 (aus:
Hetzer 1969: Abb. 3)
Als Präsident dieser Anstalt wurde ein leitender Mitarbeiter des
ehemaligen Reichsamtes, Prof. O.
Barsch, eingesetzt. Er
mußte mit einer komplizierten Situation fertig werden und hatte die
geforderten geologischen Aufgaben mit unzureichenden Mitteln zu
bewältigen. Dazu kam das Bestreben, unter den Aspekten des
beginnenden Kalten Krieges die noch vorhandenen Bestände gegenüber
den auch in den westlichen Besatzungszonen im Entstehen
begriffenen geologischen Einrichtungen zu schützen. So wurde der
Versuch des britischen Majors
Gunther verhindert, Unterlagen über die Erdöl-Erkundung zu
beschaffen.
Prof.
Barsch verstarb im Oktober 1946 und wurde durch Prof. Dr.
Erich Lange ersetzt,
wohl mehr wegen seines Lebensweges als seiner wissenschaftlichen
Verdienste. Er stammte nach seinen eigenen Angaben aus einem
Elternhaus überzeugter Sozialisten, arbeitete vor dem ersten
Weltkrieg als Geologe in Afrika, geriet dann in Internierung und
war in den zwanziger Jahren als Sachverständiger für mineralische
Rohstoffe in der Handelsvertretung der UdSSR in Berlin tätig
gewesen. Während dieser Zeit arbeitete er auch als Geologe bei der
Entwicklung der Braunkohlenförderung im Moskauer Becken und
anschließend wieder in einer sowjetischen Handelsgesellschaft.
Später war er
zeitweise im Reichsamt für Bodenforschung tätig und fand dann auf
der Grundlage seiner vor dem ersten Weltkrieg in Afrika gesammelten
Erfahrungen eine Beschäftigung im Reichskolonialbund. In dieser
Eigenschaft befand er sich 1945 an der Bergakademie Freiberg. Dort
setzte er sich nach der Wiedereröffnung aktiv für die Säuberung des
Lehrkörpers von Kräften des Nationalsozialismus ein, arbeitete in
dem 1945 gebildeten sowjetischen wissenschaftlich-technischen Büro
"Kohle" und wurde im Januar 1946 durch den Bevollmächtigten für
Brennstoffindustrie und Energie der SMAD, General
Kurmazev, zum Professor für Brennstoffgeologie an der
Bergakademie Freiberg ernannt.
Mit seinem Einsatz
als Präsident der Landesanstalt wurde für eine den damaligen
Verhältnissen entsprechende klare politische Linie an der Spitze
dieses Organs gesorgt.
Auch die Stellung
der Geologie bei der Überwindung der Kriegsfolgen und dem Neuaufbau
der Wirtschaft wurde bald bestimmt. Am 27.04.48 unterzeichnete der
Vorsitzende der damaligen Deutschen Wirtschaftskommission, Heinrich
Rau, das Statut der
Geologischen Landesanstalt in der sowjetischen Besatzungszone (veröffentlicht
im Zentralen Verordnungsblatt ZVO, Teil B, 1948, S. 171). In Absatz
I des Statutes heißt es:
"- Durch Beschluß der Landtage aller Länder sind alle Bodenschätze
der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zum Volkseigentum
erklärt worden.
- Die Geologische Landesanstalt hat die Aufgabe, das Gebiet der
sowjetischen Besatzungszone nach geologischen, geophysikalischen,
bergmännischen und anderen Methoden mit dem Ziel zu erforschen, die
für die Weiterentwicklung von Industrie und Landwirtschaft des neuen
demokratischen Deutschlands benötigten Unterlagen zu liefern."
Es ist interessant,
daß der zweite Anstrich fast wortwörtlich mit dem entsprechenden
Passus in §3 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle
für Bodenforschung vom 10.03.39 (Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1939,
Teil I) übereinstimmt, nur daß es dort "Deutschland" statt "sowjetische
Besatzungszone" heißt und natürlich von einem neuen demokratischen
Deutschland nicht die Rede war.
Weiter war die GLA,
wie sie damals kurz genannt wurde, verpflichtet, "zu bestimmten
Terminen eine Nachweisung über die Vorräte an mineralischen
Rohstoffen..." vorzulegen.
Damit war eine
grundsätzliche Linie für die staatliche Geologie vorgegeben, die bis
zum Ende der DDR Bestand haben sollte. Die geologische Forschung und
die Erkundung von Bodenschätzen waren voll eingebunden in das System
der zentralen staatlichen Planung und Leitung. Alle geologischen
Untersuchungen wurden zur Aufgabe des Staates erklärt, der ihre
Durchführung durch entsprechende staatliche Organe und volkseigene
Betriebe zu organisieren hatte.
Die Geologische
Landesanstalt genügte bald nicht mehr diesen Anforderungen. Im
Oktober 1950 befaßte sich die Regierung der DDR mit der Situation
in der Geologie und beschloß am 19.10.50 Maßnahmen zur
Reorganisation der geologischen Arbeiten in der DDR. Dieser Begriff
der "Reorganisation" sollte die Geologie in der DDR noch über lange
Jahre begleiten, immer dann, wenn die erwünschten Ergebnisse
ausblieben, wurden Wege zur Erhöhung der Effektivität in veränderten
Organisationsformen gesucht.
Zurückschauend läßt
sich einschätzen, daß die zahlreichen Strukturveränderungen nicht zu
den erwarteten Effektivitätserhöhungen führten. Das Erfordernis
einer systematischen wissenschaftlichen Arbeit wurde damit nicht
unterstützt, sondern behindert, da sich die auf einem bestimmten
Gebiet eingearbeiteten Wissenschaftler oft in eine völlig neue
Aufgabe hineingesetzt wiederfanden.
Wesentlicher Inhalt
des Beschlusses vom Oktober 1950 war es, "die zentrale staatliche
Leitung und Planung tiefer zu verankern und gleichzeitig eine
breitere Basis für die operative Durchführung geologischer Arbeiten
zu schaffen". Es wurde festgelegt, eine dem Ministerpräsidenten
unterstellte Geologische Kommission zu bilden und ihr als
ausführende Organe einen Geologischen Dienst, einen
Geophysikalischen Dienst (aus dem später der VEB Geophysik
hervorging) und eine Vereinigung volkseigener Bohrbetriebe
nachzuordnen. Im damaligen Ministerium für Planung der DDR war ein
Fachgebiet für Naturschätze und geologische Erkundungsarbeiten zu
schaffen.
Die Umsetzung dieses
Beschlusses blieb auf halbem Wege stecken. Es erfolgte zwar die
Bildung der Staatlichen Geologischen Kommission, ihre Unterstellung
unter den Ministerpräsidenten oder später den Vorsitzenden des
Ministerrates der DDR machte deutlich, welche Bedeutung der
geologischen Arbeit beigemessen wurde, aber die bis dahin
bestehenden Außenstellen der Geologischen Landesanstalt in den
damaligen Ländern der DDR wurden nicht in den Geologischen Dienst
eingegliedert, sondern existierten weiter als Außenstellen dieser
Geologischen Kommission. Damit war die Vermengung von staatlicher
Leitung und operativer Durchführung der Arbeiten nicht abgeschafft,
sondern verstärkt, da bestimmte zentrale Aufgaben aus der Befugnis
dieser Außenstellen herausgelöst und direkt von der Zentrale in
Berlin angeleitet wurden. Der Bohrbetrieb war für die gesamte
Palette der Arbeiten von Bohrungen auf Erdöl-Erdgas bis zur
Kieslagerstättenuntersuchung zuständig.
Auch an der Spitze
erfolgte eine Veränderung, Prof.
Lange verlor mit der
Auflösung der Landesanstalt seinen Posten als Präsident und
übernahm die Leitung des Geologischen Dienstes, Leiter der neu
gebildeten Staatlichen Geologischen Kommission wurde Karl
Neumann, eine bis dahin
in der Geologie unbekannte Person.
Im Dezember 1956
befaßte sich das Präsidium des Ministerrates der DDR erneut mit der
Situation auf dem Gebiete der Geologie und faßte erneut einen
Beschluß zur Durchführung der geologischen Erkundungsarbeiten, in
dem der Leiter der Staatlichen Geologischen Kommission
verpflichtet wurde, aus den bis dahin bestehenden Außenstellen in
Freiberg, Jena, Halle und Schwerin Geologische Dienste zu bilden
sowie einen VEB Erdöl-Erdgas zur Sicherung der zunehmenden Aufgaben
bei der Erkundung von Kohlenwasserstoff-Lagerstätten zu schaffen.
Bei der Umsetzung des Beschlusses wurde der Geologische Dienst
Berlin in einen Zentralen Geologischen Dienst umgebildet und ihm die
Geologischen Dienste unterstellt. Der Brandenburger Raum und
Berlin wurden zunächst von Schwerin aus bearbeitet, dann aber noch
ein Geologischer Dienst Mitte mit Sitz in Berlin eingerichtet.
Trotz der damit
möglichen Verteilung der Aufgaben nach regionalen Gesichtspunkten
blieb es bei einer starken Zentralisierung. Wichtige
Erkundungsobjekte, wie die Untersuchungsarbeiten auf Kupferschiefer
in der Lausitz oder auf Blei-Zink-Erze im Freiberger Raum blieben
als "Objektgruppen" der Zentrale in Berlin direkt unterstellt. Die
nach Rohstoffgruppen eingesetzten Berliner "Zentralgeologen"
spielten eine gewichtige Rolle. Lediglich auf dem Gebiet der
Erdöl-Erdgas-Erkundung wurde mit der Bildung des Betriebes in
Gommern, der bald in ein Kombinat umgewandelt werden sollte, eine
einheitliche Arbeit durchgesetzt, die jedoch wiederum maßgeblich von
Beschlüssen des Politbüros der SED und des Ministerrates der DDR
gelenkt wurde.
An der Spitze der
Staatlichen Geologischen Kommission änderte sich zunächst nichts,
Karl Neumann blieb
weiter der Leiter. In das Jahr 1956 fällt jedoch ein weiterer
wichtiger Regierungsbeschluß, die Bildung einer "Zentralen
Vorratskommission für mineralische Rohstoffe". Das ist ein Organ,
das es in den Ländern außerhalb des sozialistischen
Wirtschaftssystems nicht gab, es wurde nach sowjetischem Vorbild
geschaffen und war darauf gerichtet, die Kontrolle des Staates über
die Durchführung und die Ergebnisse der geologischen
Erkundungsarbeiten weiter zu verstärken.
Ausgangspunkt war
der Umstand, daß bis dahin die Berechnung der Vorräte in erkundeten
Lagerstätten nach unterschiedlichen Methoden erfolgte und oft keine
Vergleichbarkeit gegeben war. Mit der Bildung der Zentralen
Vorratskommission, oder ZVK, wie sie kurz genannt wurde, entstand
ein Organ für die Herausgabe verbindlicher Richtlinien zur
Berechnung und Klassifizierung von Lagerstättenvorräten sowie für
die Begutachtung und Bestätigung von Vorratsberechnungen.
Die Bedeutung, die
diesen Aufgaben zugemessen wurde, wird daran deutlich, daß die ZVK
einem Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates direkt
unterstellt wurde, sie stand damit neben der Staatlichen
Geologischen Kommission und war Kontrollorgan für sie, genau so wie
für die gesamte bergbautreibende Industrie. In die Investordnung
wurde ein Passus aufgenommen, der die von der ZVK bestätigte
Vorratsberechnung zu einer unerläßlichen Voraussetzung für die
Durchführung von Investitionen im Bergbau machte.
In der Verordnung
vom 03.05.56, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil I/1956,
S. 387, wurden als wesentliche Aufgaben der Zentralen
Vorratskommission festgelegt:
- Kontrolle und Bestätigung aller Berechnungen für Vorräte
mineralischer Rohstoffe,
- Erarbeitung einheitlicher Vorratsklassifikationen,
- Formulierung
und Herausgabe von Instruktionen und Arbeitsanweisungen für die
verschiedenen Rohstoffe und Lagerstättentypen,
- Kontrolle der Durchführung geologischer Erkundungsarbeiten,
- Jährliche
Erarbeitung von Übersichten über die Vorräte an mineralischen
Rohstoffen (Vorratsbilanzen) und Aufbau eines Lagerstättenarchivs
der DDR.
Als Vorsitzender der
Zentralen Vorratskommission wurde Friedrich
Stammberger eingesetzt,
der die wesentlichen Vorarbeiten für ihre Bildung geleistet hatte
und der sich in den nächsten Jahrzehnten zu einer der bedeutsamsten
Persönlichkeiten in der Geologie der DDR entwickeln sollte. Er war
erst 1954 aus der Sowjetunion zurückgekehrt, in die er 1933
emigriert war. Sein Leben bis dahin ist bewegt. Im Deutschland vor
1933 war er als Leiter einer Bildagentur der KPD journalistisch
tätig.
Auch nach der
Emigration arbeitete er in der UdSSR zunächst auf diesem Gebiet
weiter. Dann verschlug es ihn nach Nordsibirien, über die näheren
Umstände hat er sich nie geäußert, er arbeitete in einer Expedition
zur geologischen Untersuchung der Nickelerzlagerstätte Norilsk und
fand so die Berührung mit der Geologie. Nach dem Krieg nahm er ein
Fernstudium der Geologie auf, das er 1954 als Dipl.-Berging.-Geologe
abschloß, dieser Abschluß entspricht unserem Diplomgeologen mit
einer verstärkten bergmännischen Ausbildung. Bei seiner bald nach
der Rückkehr in die DDR einsetzenden wissenschaftlichen Arbeit und
Veröffentlichungstätigkeit, die zur Promotion und zur Berufung als
Honorarprofessor führte, kam ihm zweifellos seine journalistische
Ausbildung zugute.
Unter seiner Leitung
begann eine umfangreiche Tätigkeit zur Schaffung des Regelwerkes
für die Arbeit der ZVK. Diskussionen mit ihm waren oft langwierig,
da er von einer einmal gefaßten Meinung schwer abzubringen war.
Auch verstand er es manchmal, recht theoretische Fragen aufzuwerfen,
über die zu diskutieren oft schwer war.
Durch die fordernde
Persönlichkeit Stammbergers
kam es auch bald zu Auseinandersetzungen mit der Leitung der
Staatlichen Geologischen Kommission. Sie führten dazu, daß er
zunächst aus seinen Funktionen ausscheiden mußte und eine Tätigkeit
im Uranerzbergbau bei der SDAG Wismut aufnahm, aber bald kehrte er
zurück und wurde 1958, neben seiner Aufgabe als Vorsitzender der
ZVK, auch als Leiter der Staatlichen Geologischen Kommission und des
Zentralen Geologischen Dienstes eingesetzt. Prof. Erich
Lange wurde weiter
zurückgenommen, er arbeitete im Archiv und übernahm dann die
Chefredaktion der neu gegründeten Zeitschrift für angewandte
Geologie.
2. Zentrale
Einordnung der staatlichen Geologie
Eine erneute
tiefgreifende Umwandlung der Struktur der staatlichen Geologie
erfolgte mit Beginn des Jahres 1961. Die Staatliche Geologische
Kommission (StGK) war zu dieser Zeit der Staatlichen Plankommission
der DDR direkt unterstellt, bestand also neben den damaligen
Industrieministerien in einer eigenständigen Rolle. Diese
Industrieministerien wurden 1961 aufgelöst und als Organ für die
Leitung der volkseigenen Industrie der Volkswirtschaftsrat gebildet,
ein riesiger Superkonzern, der aus nach Industriebereichen
geordneten Abteilungen bestand und dessen Vorsitzender der oberste
Chef der Volkswirtschaft der DDR war. Im gleichen Jahr wurde auch
die Staatliche Geologische Kommission diesem Bereich zugeordnet
und unterstand einem der Stellvertreter des Vorsitzenden des
Volkswirtschaftsrates.
Mit dem Beschluß der
Staatlichen Plankommission vom 19.11.1960, der am 16.12.1960 durch
den Ministerrat der DDR bestätigt wurde, sollte die "bisher größte
und entscheidende revolutionäre Umwälzung der geologischen
Forschung und Erkundung in der DDR" erreicht werden, "um den
Sozialismus in der DDR auf allen Gebieten zum Siege zu führen" (Zeitschrift
für angewandte Geologie 7 (1961), S. 331). Die beschlossene
Veränderung hatte folgende Zielstellungen:
1. Die enge Einbeziehung der Staatlichen Geologischen
Kommission in das System der Staatlichen Plankommission ermöglicht
die zentrale und straffe staatliche Leitung und Koordinierung aller
geologischen Arbeiten in der Deutschen Demokratischen Republik.
2. Die Bildung der Erkundungsbetriebe führt zur Überwindung der
bisherigen Trennung von Geologie und Technik und zur vollen
Durchsetzung der sozialistischen Ökonomik in der geologischen
Erkundung.
3. Die Bildung von Bezirksstellen für Geologie mit dem Status
einer Abteilung des Wirtschaftsrates bei den Räten der Bezirke
erhöht und festigt die Rolle der örtlichen Staatsorgane bei der
Leitung von Industrie und Landwirtschaft auf ihren Territorien.
4. Die Bildung des Zentralen Geologischen Instituts als
wissenschaftliches Zentrum der Staatlichen Geologischen Kommission
schafft durch die umfassende wissenschaftliche Grundlagenforschung
auf dem Gebiet der Geologie und Ökonomie der geologischen Erkundung
Voraussetzungen für die Anwendung der modernsten Erkenntnisse der
Wissenschaft."
Der erste Punkt des
Beschlusses ist etwas irreführend, da die wirtschaftsleitende
Funktion der Staatlichen Plankommission inzwischen auf den
Volkswirtschaftsrat übergegangen war und damit auch die Zuordnung
der StGK zu diesem Organ erfolgte.
Der Beschluß hatte
die Auflösung der Geologischen Dienste zur Konsequenz,
unangetastet blieben nur die Staatliche Geologische Kommission als
Leitungsorgan und die ihr bereits unterstehenden volkseigenen
Betriebe VEB Erdöl-Erdgas-Kombinat und VEB Geophysik. Aus den
Geologischen Diensten wurden durch Zusammenlegung mit Teilen des VEB
Geologische Bohrungen drei regional zuständige Erkundungsbetriebe
gebildet, die VEB Geologische Erkundung SÜD in Freiberg für die
Bezirke Dresden, Karl-Marx-Stadt (Chemnitz), Leipzig und Cottbus,
WEST in Halle mit einer Außenstelle in Jena für die Bezirke Halle,
Gera, Suhl, Erfurt und Magdeburg sowie NORD in Schwerin für die
Bezirke Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Frankfurt/Oder und
Potsdam.
Der Geologische
Dienst Mitte ging in den VEB Geologische Erkundung Nord ein, mußte
jedoch einen Teil seiner wissenschaftlichen Kapazität an das neu
gebildete Zentrale Geologische Institut abgeben. Die Aufgaben der
Grundwassererkundung wurden zunächst in die VEB Geologische
Erkundung mit eingegliedert, erst im Jahre 1965 wurde ein
eigenständiger VEB Hydrogeologie mit Sitz in Nordhausen geschaffen.
Das Zentrale Geologische Institut als "wissenschaftliches Zentrum"
der StGK ging im wesentlichen aus den Kapazitäten des Zentralen
Geologischen Dienstes hervor.
Eine wohl nicht so
beabsichtigte Konsequenz der Bildung der Erkundungsbetriebe war der
Umstand, daß die Bohrmeterleistung zur zentralen Kennziffer
aufrückte, da sie sich ökonomisch am besten erfassen und bewerten
ließ. Das geologische Ergebnis trat in den Hintergrund, da es nicht
mit ökonomischen Kennziffern verbunden war. Als Leiter der StGK
schätzte F. Stammberger
(1958) ein: "Bei der Beurteilung des Erreichten ist in Zukunft von
der sogenannten Meter-Ideologie abzukommen, d.h. nicht die Meterzahl
einer Bohrung, sondern das Ergebnis ihrer vielseitigen und
gründlichen geologischen Auswertung ist ein Maßstab vollwertiger
Arbeit". In der Folgezeit wurden vielfache Versuche unternommen,
durch "Qualitätssicherungsprogramme" das geologische Ergebnis
mehr in den Mittelpunkt der Abrechnung der Planaufgaben zu rücken,
ohne daß jedoch eine befriedigende Kombination von technischer
Leistung und geologischem Ergebnis gefunden werden konnte.
Auch die Einführung
des "Vorratsplanes", in dem die nachzuweisende Menge an
Lagerstättenvorräten zum Ausdruck kam, oder die Entwicklung von "Vorratspreisen"
führten zu keinem befriedigenden Ergebnis. Bohrmeterleistungen und
Nachweis von Lagerstättenvorräten ließen sich eben nicht einfach
miteinander verbinden, und die Bruttoproduktion des Betriebes als
Maß für alle Dinge, für die Planerfüllung und die Zuführungen zum
Prämienfonds, wurde weiter über die Bohrmeter abgerechnet.
Mit der vollen
Einordnung der Geologie in die sozialistische Volkswirtschaft war
auch immer wieder die Diskussion um die Stellung und das "Produkt"
des "Industriezweiges" Geologie verbunden. F.
Stammberger formulierte
1970 aus Anlaß des Erscheinens der "Politischen Ökonomie des
Sozialismus und ihre Anwendung in der DDR":
"In allen
sozialistischen Ländern hat gegenwärtig die geologische Erkundung
... den Charakter eines Industriezweiges angenommen".
Aus dieser Sicht
ergaben sich die Fragen, ob die geologische Erkundung nun
Lagerstätten oder nur Informationen über solche produziert, ob sie
Nationaleinkommen schafft oder den Nationalreichtum mehrt. Eindeutig
zu handhabende Regelungen konnten nie gefunden werden, die
Abrechnung der Ergebnisse der geologischen Erkundung blieb immer
mit subjektiven Aspekten behaftet, im Prinzip lebte der "Industriezweig"
von der nach 1968 beträchtliche Dimensionen annehmenden
Erdgasförderung (zeitweise wurde mehr als die Hälfte des
Gasbedarfs der DDR aus der Lagerstätte Salzwedel-Peckensen in der
Altmark gedeckt).
In späteren Jahren,
nach der Einordnung der Zentralen Vorratskommission in das System
des Ministeriums für Geologie, wurde die bestätigte
Vorratsberechnung für ein Erkundungsobjekt zum bestimmenden
Kriterium für die Abrechnung der Betriebe. Eine nicht bestätigte,
d.h. nicht den durch Instruktionen gesetzten Forderungen
entsprechende Vorratsberechnung konnte einen Erkundungsbetrieb in
ökonomische Schwierigkeiten bringen, da dann die durch Kredite
vorfinanzierten Erkundungsarbeiten nicht gegenüber dem
Staatshaushalt abgerechnet werden konnten.
Als positiv muß
jedoch hervorgehoben werden, daß es durch die zentrale Einordnung
der Geologie möglich wurde, das heute 5 Bundesländer umfassende
ehemalige Territorium der DDR nach einheitlichen Prinzipien
flächendeckend geologisch zu bearbeiten. Solche Ergebnisse wie das
Lithofazieskartenwerk Quartär 1 : 50 000, das Hydrogeologische
Kartenwerk 1 : 50 000 oder die Gesamteinschätzung des
Ressourcenpotentials an Braunkohle zeugen von der
Leistungsfähigkeit, die große Kollektive bei einheitlicher, nicht
durch föderative Strukturen eingeengter Leitung erreichen können.
Die starke
Zentralisierung ermöglichte aber auch das Durchsetzen von Maßnahmen,
die nicht auf die Entwicklung des Schöpfertums des Individuums,
sondern auf dessen volle Einbindung in die Organisation gerichtet
waren. Eine auf die breite Diskussion der erzielten neuen
Ergebnisse gerichtete Veröffentlichungstätigkeit, wie sie
kennzeichnend für wissenschaftliche Einrichtungen ist, war nicht
möglich, da jede Art von Veröffentlichungen durch staatliche
Festlegungen reglementiert war. Anfangs waren das noch relativ
kleine Bereiche, die aber dann mehr und mehr willkürlich ausgedehnt
wurden und schließlich fast die gesamte geologische Tätigkeit im
Bereich der staatlichen geologischen Organisation der DDR umfaßten.
Generell verboten
waren zum Beispiel Veröffentlichungen über das Tertiär insgesamt,
über geochemische Untersuchungen oder die Ergebnisse der tiefen
Bohrungen zur Erforschung des Untergrunds im Nordteil der DDR. Die
gerade auf diesen Gebieten erzielten neuen Ergebnisse und
Erkenntnisse konnten erst nach 1990 einer breiteren
wissenschaftlichen Erörterung zugänglich gemacht werden oder
stecken heute noch in den Archiven.
Auch die vollständig
überzogenen Geheimhaltungsbestimmungen wirkten sich nicht nur
hinderlich auf die Arbeit aus, sondern führten in wachsendem Maße
zur Diskriminierung von Wissenschaftlern, da sie wegen ihrer "Westverwandtschaft"
von der Bearbeitung bestimmter Aufgaben ausgeschlossen werden
konnten.
An die in allen 14
Bezirken der DDR nach und nach gegründeten Bezirksstellen für
Geologie wurden Aufgaben von lokaler Bedeutung auf den Gebieten der
Hydrogeologie, der ingenieurgeologischen Baugrunduntersuchung und
der Erkundung von Kies-, Sand- und Tonlagerstätten übertragen. Sie
waren disziplinarisch in die Räte der Bezirke (die jeweiligen
Bezirksverwaltungen) eingeordnet, erhielten ihre fachliche
Anleitung aber weiter durch die Staatliche Geologische Kommission,
zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte ihre Umbenennung in "Abteilung
Geologie des Rates des Bezirkes", mit unveränderter
Aufgabenstellung.
Mit der Einrichtung
der geologischen Bezirksstellen wurde aber eine wesentliche
Voraussetzung dafür geschaffen, um die letzten Endes doch
überzentralisierten Erkundungsbetriebe von Aufgaben örtlicher
Bedeutung zu entlasten. Sicher wäre das auch mit den Landesanstalten
der ehemaligen Länder möglich gewesen, aber die staatliche Struktur
der DDR verlangte nach Institutionen auf Bezirksebene.
Im Zuge der
generellen Bildung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) in
der Volkswirtschaft der DDR wurde etwa 1962 aus dem VEB
Erdöl-Erdgas-Kombinat die VVB Erdöl-Erdgas gebildet, 1963 erfolgte
die Zusammenfassung der VEB Geologische Erkundung Nord, Süd und
West sowie später des VEB Hydrogeologie zur VVB Feste Minerale. Die
Wahl dieses Begriffes war nicht gerade glücklich, sie sollte den
Unterschied zum dominierenden Erdöl-Erdgas ausdrücken. Im Jahre
1966 erfolgte die Umbenennung in VVB Geologische Forschung und
Erkundung, diese Bezeichnung trugen dann auch die Erkundungsbetriebe.
Sie wurden weiter umorganisiert, es existierten dann ab 1978 nur
noch zwei VEB Geologische Forschung und Erkundung in Halle und in
Freiberg mit Außenstellen in Schwerin, Jena und Berlin.
Gemeinsames
übergeordnetes Organ der beiden VVB blieb die Staatliche
Geologische Kommission, selbständig blieb weiter der VEB Geophysik
in Leipzig, der ihr direkt, ohne Einordnung in eine VVB unterstellt
war.
An der Spitze der
Staatlichen Geologischen Kommission gab es mehrfach Veränderungen.
Im Zuge der generellen Strukturänderung zog sich
Stammberger von seiner
Funktion als Leiter der Kommission zurück und widmete sich wieder
hauptamtlich dem Vorsitz der Zentralen Vorratskommission. Neuer
Leiter an der Spitze der StGK wurde Paul
Meissner, der vorher
als Betriebsdirektor in einem kleinen Steinkohlenbergwerk
nördlich von Halle tätig war. Er trat bereits 1962 wieder ab und
wurde ersetzt durch Gerhard
Zindler, der sein Geologie-Studium in Moskau absolviert
hatte und über Praxiserfahrungen als Leiter einer zentralen
Objektgruppe für die Kupferschiefererkundung in der Lausitz
verfügte.
Die nächste
grundsätzliche Veränderung gab es im Jahre 1964. Die Leitung der
Industrie erfolgte damals generell durch die Abteilungen des
Volkswirtschaftsrates, und die Staatliche Geologische Kommission
paßte irgendwie, auch mit ihrer direkten Zuordnung zu einem der
Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates, nicht mehr ins Schema.
Dazu mit beigetragen hat wohl auch, daß die erwarteten großen
Erfolge in der Erdöl-Erdgas-Erkundung ausgeblieben waren. Also wurde
sie aufgelöst und aus Teilen ihres Personalbestandes die Abteilung
Erdöl-Erdgas und Geologie des Volkswirtschaftsrates gebildet. Mit
dieser Bezeichnung sollte nicht etwa zum Ausdruck kommen, daß Erdöl
und Erdgas nichts mit Geologie zu tun haben, sondern die absolute
Vorrangstellung dieses Komplexes hervorgehoben werden.
Der bisherige Leiter
der StGK, Gerhard Zindler,
verlor seine Funktion, Leiter der neu gebildeten Abteilung wurde
Günther Seidelbach, ein
Dipl.-Berging., der bis dahin als Technischer Direktor in einem
Braunkohlentagebau eingesetzt war. Innerhalb des
Volkswirtschaftsrates wurde die Abteilung in einen
Stellvertreterbereich gemeinsam mit der Kohleindustrie und der
Energiewirtschaft eingegliedert. Damit war das zentrale Organ für
die staatliche Geologie verschwunden, die Geologie war als "Industriezweig"
voll in das System der Leitung der Industrie der DDR eingeordnet.
Für Fragen innerhalb der DDR ließen sich ohne Schwierigkeiten
Querbeziehungen zu anderen Abteilungen des Volkswirtschaftsrates
herstellen.
Der Leiter der
Abteilung Erdöl-Erdgas und Geologie war anleitungsbefugt gegenüber
den geologischen VVB, über das Ansetzen tiefer Bohrungen für die
Erdgas-Forschung wurde zum Beispiel an seinem Tisch entschieden.
Die Einordnung in den Volkswirtschaftsrat brachte jedoch besonders
in den Auslandsbeziehungen Komplikationen, da es nun beispielsweise
das Zentrale Geologische Amt der CSSR in Prag mit einem
Stellvertreterbereich dieses Organs zu tun hatte.
Das "Traditionsgebäude"
der Geologie in der Invalidenstraße war zu dieser Zeit Sitz der VVB
Feste Minerale und des Zentralen Geologischen Instituts.
Aber dieses
Zwischenspiel sollte auch nicht allzulange dauern.
Bereits im Jahre
1966 erfolgte die Auflösung des Volkswirtschaftsrates und die
erneute Bildung von Industrieministerien auf einer "höheren Stufe",
mit anderer Zusammensetzung und veränderten Befugnissen gegenüber
der Zeit vor 1960. Die Verantwortung für die unmittelbare Leitung
der Industrie wurde mehr und mehr in die Hände der
Generaldirektoren der VVB gelegt, bei den Ministerien lag die
grundsätzliche Anleitung und Kontrolle sowie die Verpflichtung zur
perspektivisch vorausschauenden Arbeit, was sie aber nicht hinderte,
sich unmittelbar in die Aufgaben der ihnen nachgeordneten VVB und
Betriebe einzumischen.
Aus dem
Stellvertreterbereich "Kohle-Energie-Geologie" des
Volkswirtschaftsrates entstand so das Ministerium für
Grundstoffindustrie. In dieses wurde auch die Geologie mit
eingeordnet, aber nicht als eigenständiger Bereich, da das den
Prinzipien für den Aufbau des Ministeriums nach
Querschnittsbereichen widersprochen hätte, sondern als Sektor in
der Abteilung Wissenschaft und Technik. Damit war der Minister für
Grundstoffindustrie, Klaus
Siebold, nun oberster Repräsentant der Geologie der DDR, nach
außen ließ er in der Regel seinen Stellvertreter Karlheinz
Rösiger wirksam werden.
Für Fachfragen gegenüber den VVB und Betrieben der Geologie war der
kleine Sektor Geologie zuständig.
3. Auf dem
Wege zum geologischen Ministerium
Dieser Zustand der
Einordnung der Geologie in die Leitung der Volkswirtschaft war
nicht lange zu halten - sowohl auf nationaler als auch auf
internationaler Ebene machte sich das Fehlen eines zentralen Organs
mehr und mehr bemerkbar und forderte zwingend nach entsprechenden
Veränderungen.
Anfang des Jahres
1967 befaßte sich der Ministerrat der DDR daher wiederum mit der
Situation und erließ einen Beschluß zur Neuordnung der Geologie. Auf
dieser Grundlage erfolgte im April 1967 die Bildung eines
Staatssekretariats für Geologie. Damit war wieder ein eigenständiges
zentrales geologisches Organ entstanden, das einem der
Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates unterstellt wurde.
Ein wesentliches Kriterium und offizielle Orientierung bei der
weiteren Festigung des "Industriezweiges Geologie" war der Umstand,
daß die DDR infolge des chronischen Devisenmangels auf die immer
stärkere Nutzung der einheimischen mineralischen Rohstoffe
angewiesen war.
W.
Gotte formulierte 1974, "daß die DDR damit keinen
außergewöhnlichen Weg beschreitet, denn in den letzten Jahren
haben sich auch andere hochentwickelte Industrieländer mit einem
hohen Import an mineralischen Rohstoffen stärker als bisher der
Nutzung der Möglichkeiten auf dem eigenen Territorium zugewandt".
Dabei spielte es aber in der DDR keine Rolle, daß der
Lagerstättenabbau und die Rohstoffverarbeitung, insbesondere bei
Erzen, mit z. T. hohen Subventionen verbunden waren. Trotz dieser
Situation wurden immer wieder umfangreiche Programme entwickelt und
durchgeführt, z.B. die komplexen
geologisch-geophysikalisch-geochemischen Arbeiten zur
Neueinschätzung der Rohstoff-Führung in den Grundgebirgseinheiten
des Südteils der DDR. Sie hatten jedoch zum Erfolg, daß Mitte der
achtziger Jahre eine komplette geologischen Neubearbeitung für einen
Großteil des Territoriums der DDR nach modernen Methoden vorlag.
Zum Staatssekretär
für Geologie wurde Dr. Manfred
Bochmann berufen, ein Ökonom, der bis dahin als Sekretär für
Wirtschaft in der Bezirksleitung der SED im Uranerzbergbau der SDAG
Wismut tätig war. Sein Engagement für die neue Aufgabe wurde durch
äußere Umstände begünstigt, bereits kurz nach seinem Wirksamwerden
erfolgte die Entdeckung der großen Erdgaslagerstätte
Salzwedel-Peckensen. Eines seiner wesentlichen Ziele bestand jedoch
darin, den "Stellenwert" der Geologie weiter zu erhöhen, denn ein
Staatssekretariat als wirtschaftsleitendes Organ war auch in der
DDR eine Besonderheit. In den damals bestehenden
Industrieministerien führte der erste Stellvertreter des Ministers
die Bezeichnung Staatssekretär. In seinem Bemühen wurde er auch
von den im Staatssekretariat tätigen sowjetischen Spezialisten
unterstützt. So kam es dann mit dem Beschluß des Ministerrates der
DDR vom 13.06.1974 (Gesetzblatt der DDR, Teil I/1974, Nr. 33) zur
Bildung des Ministeriums für Geologie.
Die gehobene
Aufgabenstellung kommt auch in dem Statut des Ministeriums,
veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil I/1975, Nr. 18 vom 28.4.75
zum Ausdruck, in dem als Aufgaben festgelegt werden:
- Kontrolle der Rohstoffe nutzenden Bereiche der Volkswirtschaft.
Damit waren die Aufgaben
als staatliches Organ der Geologie wesentlich ausgeweitet worden. Sie
umfaßten nicht mehr nur die systematische geologische Erforschung des
Territoriums der DDR mit dem Ziel des Nachweises neuer Lagerstätten,
sondern auch die Kontrolle der Nutzung bereits in Abbau stehender oder
neu nachgewiesener Lagerstätten. Dem Minister für Geologie wurde damit
das Recht eingeräumt, von allen Bereichen der Volkswirtschaft, in denen
Lagerstätten mineralischer Rohstoffe genutzt wurden, Auskünfte und
Daten anzufordern sowie Kontrollen an Ort und Stelle durchzuführen.
Das hatte zur Konsequenz,
daß die Zentrale Vorratskommission, der solche Aufgaben bisher
übertragen waren, in das Ministerium eingeordnet werden mußte. Sie wurde
umbenannt in "Staatliche Vorratskommission für mineralische Rohstoffe"
(Gesetzblatt der DDR, Teil I/1975, Nr. 6 vom 31.1.75), und den Vorsitz
in dieser Kommission übernahm ein Stellvertreter des Ministers, Dr.
Konrad Goldbecher.
Zusätzlich wurde eine Staatliche Lagerstätteninspektion gegründet und
ihr das Recht zu Kontrollen über "die volkswirtschaftlich effektive
Nutzung der Lagerstätten" in allen Bergbaubereichen eingeräumt. Diese
Inspektion unterstand ebenfalls dem für die Vorratskommission
zuständigen Stellvertreter des Ministers.
Um das erforderliche
wissenschaftlich-organisatorische Hinterland, insbesondere für die
Führung einer Bilanz der Lagerstättenvorräte zu schaffen, wurde in
Dresden aus einer bis dahin recht kleinen und in die VVB Geologische
Forschung und Erkundung eingeordneten Institution für die Untersuchung
von mineralischen Rohstoffen das Institut für mineralische Rohstoff- und
Lagerstättenwirtschaft geschaffen.
Mit der Bildung des
Staatssekretariats und des Ministeriums war aber auch der Weg frei für
die weitere Durchsetzung von auf die Einschränkung der Persönlichkeit
gerichteten Maßnahmen. Die Geheimhaltungsbestimmungen wurden weiter
verschärft, als Staatsgeheimnis, d.h. mit dem höchsten
Geheimhaltungsgrad versehen, waren zum Beispiel alle Ergebnisse aus
einem 20-km-Streifen zur damaligen Grenze von BRD und Westberlin zu
behandeln, das betraf eine Tiefbohrung ebenso wie eine
Aufschlußaufnahme im Gelände, die jeder Sachkundige hätte
nachvollziehen können.
Den "Geheimnisträgern"
einschließlich ihrer Familienangehörigen war jeder Kontakt zu in der BRD
oder im westlichen Ausland lebenden Verwandten und Bekannten untersagt.
Das bezog sich nicht nur auf die an ausgewählten Objekten arbeitenden
Wissenschaftler, sondern wurde auf alle in den Betrieben und Instituten
eingesetzten Mitarbeiter ausgedehnt. Ein einfacher Sachbearbeiter in
der Bibliothek hatte ebenso wie ein wissenschaftlicher Mitarbeiter über
alle evtl. zustande gekommenen persönlichen oder brieflichen Kontakte
Bericht zu erstatten. Ein Besuch von Tagungen, an denen ausländische
Wissenschaftler teilnahmen, war vielen Mitarbeitern aus dem Bereich der
staatlichen Geologie untersagt, diese Festlegungen kulminierten dann
darin, daß selbst für Tagungen mit Besuch von sowjetischen
Wissenschaftlern explizite Festlegungen getroffen wurden, wer
teilnehmen durfte und wer nicht.
Es ist ein trauriges
Kapitel in der Geschichte des Ministeriums, daß Wissenschaftler und
einfache Mitarbeiter, die sich diesen Bestimmungen nicht fügen wollten,
schonungslos aus ihren Positionen entfernt wurden, oft mit weit
herangezogenen oder konstruierten Argumentationen.
Die überzogenen
Geheimhaltungsbestimmungen führten nicht nur zu einer täglichen
Behinderung und Einschränkung der wissenschaftlichen Produktivität, da
mit unerhörter Bürokratie Rechenschaft über jedes einzelne Blatt Papier
abgelegt werden mußte. Sie behinderten auch voll die Entwicklung der
Geologie als Wissenschaft, da alle neuen Erkenntnisse sofort in den
Panzerschränken verschwanden und selbst Diskussionen "von Zimmer zu
Zimmer" nur bei Verletzung der Bestimmungen möglich waren. Einblicke in
die Reglementierungen und Maßregelungen geben
Ehmke (1991) und
Puff (1994).
Die vom Zentralen
Geologischen Institut im Auftrag des Ministeriums für Geologie
herausgegebene "Zeitschrift für angewandte Geologie" lebte im
wesentlichen von Beiträgen aus der Industrie und den Hochschulen. Die
in den sechziger und Anfang der siebziger Jahre noch lebhafte
Zusammenarbeit zwischen den Instituten der staatlichen Geologie und den
geowissenschaftlichen Bereichen der Bergakademie Freiberg und der
Universität Greifswald erlitt immer mehr Einschränkungen, da die
Geheimhaltungsbestimmungen auch auf diese Zusammenarbeit übertragen
werden mußten und damit die Möglichkeit der Veröffentlichung von
Untersuchungsergebnissen nicht mehr gegeben war.
Die herausragenden
Ergebnisse, die aber trotzdem von den Kollektiven und einzelnen
Wissenschaftlern erzielt worden sind, zeugen von dem Bemühen, auch
unter den gesetzten Bedingungen alle Möglichkeiten für eine
erfolgreiche wissenschaftliche Tätigkeit und die Entwicklung der
geologischen Wissenschaften auszunutzen.
- das Zentrale Geologische Institut (ZGI) sowie das Institut für
mineralische Rohstoff- und Lagerstättenwirtschaft (IfR).
Diese Grundstruktur und
Aufgabenstellung des Ministeriums für Geologie sollten bis zum Ende der
DDR Bestand haben. Eine Veränderung in den nachgeordneten Einrichtungen
gab es 1978, als in der DDR generell von der Arbeit mit den VVB
abgekommen und Kombinate als den Ministerien unterstellte
Wirtschaftsorganisationen gebildet wurden.
Das führte im Bereich
des Ministeriums für Geologie zur Bildung des VEB Kombinat Erdöl-Erdgas
unter Einbeziehung des VEB Geophysik und des VEB Kombinat Geologische
Forschung und Erkundung unter Einbindung des IfR Dresden, 1985 wurde
auch das Zentrale Geologische Institut Berlin in dieses Kombinat
eingegliedert. In beiden Instituten verblieben jedoch Aufgabenbereiche,
die durch das Ministerium über die Kombinatsleitung direkt angeleitet
und gesteuert wurden, im ZGI zum Beispiel die regionalgeologische
Grundlagenforschung für den Bereich Erdöl-Erdgas und im IfR die
Lagerstättenbilanz und die rohstoffwirtschaftliche Forschung.
Minister für Geologie
blieb bis zur Auflösung des Ministeriums Dr. Manfred
Bochmann.
Mit den Veränderungen in
der Regierung und Wirtschaft der DDR vor und nach der Eingliederung in
die Bundesrepublik kam im Jahre 1990 auch das Ende des Ministeriums, es
wurde, wie auch die anderen Industrieministerien, aufgelöst. Die
Betriebe und Institute wurden zunächst von der Treuhand übernommen, die
gewissermaßen als eine analoge Einrichtung zum Volkswirtschaftsrat
anzusehen ist, allerdings ohne die produktionsorganisierenden
Aufgabenstellungen. Die staatliche Verantwortung für die Suche und
Erkundung von Lagerstätten war zu Ende, nach und nach erfolgte die
Zerteilung und teilweise Privatisierung der Betriebe und Institute.
Ein Kreis schließt sich
dabei - ein Teil der wissenschaftlichen Kapazität des Zentralen
Geologischen Instituts wurde als Außenstelle eingegliedert in die
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, dem zentralen
geologischen Organ der Bundesrepublik. Und die Betriebe der
Geologischen Forschung und Erkundung sowie die Abteilungen für Geologie
bei den Räten der Bezirke bildeten das natürliche Potential für die
Einrichtung von Geologischen Landesanstalten und Ämtern in den nach der
Wende neu gebildeten Ländern.
Das traditionelle
Gebäude der Geologie in der Invalidenstr. 44 war noch Sitz der
Außenstelle der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in
Berlin und der aus dem Potential des ZGI hervorgegangenen Gesellschaft
für Umwelt- und Wirtschaftsgeologie mbH, bis es im Zuge des Bonner
Umzuges nach Berlin vom Ministerium für Verkehr übernommen wurde und
damit seine über 120-jährige Bestimmung zu Ende ging.