In
der DDR war die Herausgabe von drei Standardarten gesetzlich geregelt:
- DDR-Standards
- Fachbereichstandards
- Werkstandards.
Während die DDR- und Fachbereichstandards für die gesamte Volkswirtschaft
verbindlich waren, galten die Werkstandards nur für den jeweiligen Betrieb
oder Wirtschaftszweig. Bei eventuellen Widersprüchen zwischen den Standards
war grundsätzlich der jeweils übergeordnete verbindlich.
Vom
VEB Hydrogeologie wurden Werkstandards fast ausschließlich für technische
Belange erarbeitet. Für den Einsatz im Fachbereich Hydrogeologie sind
lediglich Probenahmegeräte, Meßeinrichtungen sowie das Geologen-Feldbesteck
von Relevanz. |