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Die Wasserwirtschaft der DDR

"Die Wasserwirtschaft der ehemaligen DDR entwickelte sich ganz anders als die der alten Bundesländer. Sie wurde von einer dezentralen, kommunalen Struktur in eine in hohem Maße zentralisierte verwandelt, in der viele wasserwirtschaftliche Funktionen zusammengefasst wurden. Die Arbeit zeichnet die Umwandlung, ausgehend von der Bildung eines eigenen Plangebietes für die Wasserwirtschaft im Jahre 1951, über die Schaffung zweier Typen wirtschaftlicher Einheiten 1952 nach, von denen die zentralgeleiteten Betriebe nach Einzugsgebieten in erster Linie für Belange der Gewässerunterhaltung und des Gewässerschutzes zuständig waren, die Betriebe der örtlichen Wirtschaft für Funktionen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Die nächsten Schritte waren 1958 die Schaffung von Wasserwirtschaftsdirektionen nach Flußgebieten beziehungsweise 1964 die Gründung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen, in denen zuletzt alle Anlagen nach Bezirksgrenzen zusammengefasst wurden. Diese Studie beschreibt die Entwicklung der wasserwirtschaftlichen Einrichtungen in der ehemaligen DDR bis zum Jahre 1980 einschließlich aller wichtiger Veränderungen in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Sie erschließt zahlreiche Artikel, die von Entscheidungsträgern in der Wasserwirtschaft der DDR geschrieben wurden und die wesentlichen Gesetzestexte und nachgeordneten Regelungen, die in dem untersuchten Zeitraum in Kraft gesetzt wurden." (aus
Henriette van der Wall & R. A. Kraemer, leicht verändert)

Die Wasserwirtschaft in der DDR

Henriette van der Wall &
R. A. Kraemer
FU Berlin 1991
"Die Wasserwirtschaft in der DDR war wie der gesamte Staatsaufbau zentralistisch strukturiert. Das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (MUW) mit Sitz in Berlin bestimmte als oberste Wasserbehörde die politische, wirtschaftliche sowie fachliche Ausrichtung in diesem Wirtschaftszweig. Im Mai 1952 fasste der Ministerrat der DDR den Beschluss, bei der Regierung der DDR ein Amt für Wasserwirtschaft zu bilden. Bereits zum 1.7.1952 nahm es seine Tätigkeit auf.
Die Aufgaben des Amtes für Wasserwirtschaft bestanden in der:
  • Anleitung und Kontrolle der zentralgeleiteten Wasserwirtschaftsbetriebe,
  • technischen Betreuung der örtlichen Wasserwirtschaftsbetriebe, Abstimmung ihrer Aufgaben und Finanzwirtschaft,
  • Regelung der Grundsatzfragen auf dem Gebiet des Wasserrechts,
  • Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft.
Dem Beschluss folgte am 23.8.1952 die Verordnung über die Organisation der Wasserwirtschaft . Das mit der Verordnung über die Organisation der Wasserwirtschaft entstandene Institut für Wasserwirtschaft war zunächst dem Amt für Wasserwirtschaft nachgeordnet. Im Mai 1953 sprach man sich für die Schaffung von Außenstellen für das Institut aus, die "durch enges Zusammenarbeiten mit den zentralen Wasserwirtschaftsbetrieben die Gewähr für eine gesunde Breitenarbeit bieten können".
Als einer der ersten Staaten weltweit errichtete die DDR bereits 1972 ein Ministerium für Umweltschutz- und Wasserwirtschaft. Nach Auflösung des Amtes für Wasserwirtschaft erfolgte zum 1.1.1972 der Zusammenschluss von Umwelt-schutz und Wasserwirtschaft in einem Ministerium. Das Institut für Wasserwirtschaft wurde dem neugebildeten Ministerium direkt unterstellt.
1990 kam es zur Umbenennung des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Ministerium für Naturschutz, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, bzw. Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Reaktorsicherheit und Energie."

Bundesarchiv

Institut für Wasserwirtschaft

DK 502

(1923 -1941) 1946-1992

bearbeitet von Jörg Fröhlich, Anne-Clarissa Haupt, Fabian Forst

Berlin 2010
Institut für Wasserwirtschaft
(aus 'Das Bundesarchiv')
 

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