Die Wasserwirtschaft der DDR |
"Die Wasserwirtschaft der ehemaligen
DDR entwickelte sich ganz anders als die der alten Bundesländer. Sie
wurde von einer dezentralen, kommunalen Struktur in eine in hohem Maße
zentralisierte verwandelt, in der viele wasserwirtschaftliche Funktionen
zusammengefasst wurden. Die Arbeit zeichnet die Umwandlung, ausgehend
von der Bildung eines eigenen Plangebietes für die Wasserwirtschaft im
Jahre 1951, über die Schaffung zweier Typen wirtschaftlicher Einheiten
1952 nach, von denen die zentralgeleiteten Betriebe nach Einzugsgebieten
in erster Linie für Belange der Gewässerunterhaltung und des
Gewässerschutzes zuständig waren, die Betriebe der örtlichen Wirtschaft
für Funktionen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Die nächsten Schritte waren 1958 die Schaffung von
Wasserwirtschaftsdirektionen nach Flußgebieten beziehungsweise 1964 die
Gründung von Wasserversorgungs- und
Abwasserentsorgungsunternehmen, in denen zuletzt alle Anlagen nach
Bezirksgrenzen
zusammengefasst wurden. Diese Studie beschreibt die Entwicklung der
wasserwirtschaftlichen Einrichtungen in der ehemaligen DDR bis zum Jahre
1980 einschließlich aller wichtiger Veränderungen in der
Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Sie erschließt zahlreiche
Artikel, die von Entscheidungsträgern in der Wasserwirtschaft der DDR
geschrieben wurden und die wesentlichen Gesetzestexte und nachgeordneten
Regelungen, die in dem untersuchten Zeitraum
in Kraft gesetzt wurden."
(aus
Henriette van der Wall &
R. A. Kraemer, leicht verändert) |
Die Wasserwirtschaft in der DDR |
Henriette van der Wall &
R. A. Kraemer |
FU Berlin 1991 |
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"Die Wasserwirtschaft in der DDR war wie der gesamte
Staatsaufbau zentralistisch strukturiert. Das Ministerium
für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (MUW) mit Sitz in
Berlin bestimmte als oberste Wasserbehörde die politische,
wirtschaftliche sowie fachliche Ausrichtung in diesem
Wirtschaftszweig. Im Mai 1952 fasste der Ministerrat der DDR
den Beschluss, bei der Regierung der DDR ein Amt für
Wasserwirtschaft zu bilden. Bereits zum 1.7.1952 nahm es
seine Tätigkeit auf.
Die Aufgaben des Amtes für Wasserwirtschaft bestanden in der:
- Anleitung und Kontrolle der zentralgeleiteten
Wasserwirtschaftsbetriebe,
- technischen Betreuung der örtlichen
Wasserwirtschaftsbetriebe, Abstimmung ihrer Aufgaben und
Finanzwirtschaft,
- Regelung der Grundsatzfragen auf dem Gebiet des
Wasserrechts,
- Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der
Wasserwirtschaft.
Dem Beschluss folgte am 23.8.1952 die Verordnung über die
Organisation der Wasserwirtschaft . Das mit der Verordnung
über die Organisation der Wasserwirtschaft entstandene
Institut für Wasserwirtschaft war zunächst dem Amt für
Wasserwirtschaft nachgeordnet. Im Mai 1953 sprach man sich
für die Schaffung von Außenstellen für das Institut aus, die
"durch enges Zusammenarbeiten mit den zentralen
Wasserwirtschaftsbetrieben die Gewähr für eine gesunde
Breitenarbeit bieten können".
Als einer der ersten Staaten weltweit errichtete die DDR
bereits 1972 ein Ministerium für Umweltschutz- und
Wasserwirtschaft. Nach Auflösung des Amtes für
Wasserwirtschaft erfolgte zum 1.1.1972 der Zusammenschluss
von Umwelt-schutz und Wasserwirtschaft in einem Ministerium.
Das Institut für Wasserwirtschaft wurde dem neugebildeten
Ministerium direkt unterstellt.
1990 kam es zur Umbenennung des Ministeriums für
Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Ministerium
für Naturschutz, Umweltschutz und
Wasserwirtschaft, bzw. Ministerium für Umwelt-
und Naturschutz, Reaktorsicherheit und Energie."
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Bundesarchiv
Institut für Wasserwirtschaft
DK 502
(1923
-1941) 1946-1992
bearbeitet von Jörg Fröhlich, Anne-Clarissa Haupt, Fabian
Forst
Berlin 2010 |
Institut für Wasserwirtschaft
(aus 'Das Bundesarchiv') |
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